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03.03.2010


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Die dichte Grundleitung als soziale Frage

Die Rechtslage ist spätestens nach der Novelle des Wasserrechts zum 01.03.2010 glasklar: Grundstücksentwässerungsanlagen müssen inspiziert und bei der Untersuchung festgestellte Schäden in angemessener Frist saniert werden. Die technischen Möglichkeiten reichen vom Abhängen neuer Leitungen unter der Kellerdecke über die offenen Neuverlegung per Bagger bis hin zu diversen neuartigen Möglichkeiten „grabenloser“ Reparaturen. Das Spektrum der anfallenden Kosten beginnt bei einigen hundert und endet bei einigen Zehntausend Euro - je nach Grundstück und Schadenlage. Angesicht solcher Herausforderungen in wirtschaftlich desolaten Zeiten ist die die Dichtheitsprüfung   aber nicht nur eine ökologische, rechtliche und technische Frage, sondern auch eine soziale. Für eine sozial differenzierte Vorgehensweise zumindest da, wo „nur“ häusliches Abwasser abgeleitet wird und das Grundstück nicht in Wasserschutzgebieten liegt, spricht sich im März 2010 das Internet-Portal „Grundstücksentwässerung ONLINE“ aus. 


Bei genauer Betrachtung gibt es für viele Liegenschaften gute Gründe zumindest für einen befristeten Aufschub von Sanierungsmaßnahmen an der Grundstücksentwässerung – natürlich stets in Abwägung mit wasserwirtschaftlichen Belangen.

Als „sozialen Königsweg“ für ältere oder nachweislich insolvente Grundstückseigentümer sieht man den temporären Aufschub der Sanierungspflicht auf den Zeitpunkt eines Besitzerwechsels an, sei es durch Verkauf oder Vererbung. Dann würde der Rechtsnachfolger die Sanierungspflicht verbindlich mit erwerben. Das würde zwar den Immobilienwert senken, zugleich aber viele alte Hausbesitzer akut entlasten. Vor allem aber, betont Dipl.-Ing. Ulrich Winkler, Mitbetreiber von Grundstücksentwässerung ONLINE würde manche Fehlinvestition in Uralt-Baubestand vermieden: „Es wäre ausgemachter Unsinn, die Abwasserleitungen von Immobilien zu sanieren, die bereits absehbar abgängig sind und vielleicht schon gar nicht mehr bewohnt werden. Angesichts des demografischen Wandels müssen wir uns außerdem ernsthafte Gedanken darüber machen, wie wir solche Vorschriften in Gegenden umsetzen, die sich in rasantem Tempo entvölkern. Da sind schon heute oft nur noch die alten Leute übrig, und die leiden unter dem rasanten Wertverfall ihrer Immobilien und darunter, dass man ihre alten Immobilien gar nicht mehr als Hypothekensicherheit akzeptiert. Es ist doch fatal, wenn dann ausgerechnet die Dichtheitsprüfung den unerfüllbaren Kreditbedarf auslöst, zumal der negative Prüfergebnis ja der Bank signalisiert: Vorsicht, das Haus ist noch weniger wert, als geschätzt! Da müssen sich die Kommunen etwas einfallen lassen.“  Mehr zur Problematik und den denkbaren Lösungsmöglichkeiten im März 2010 auf Grundstücksentwässerung ONLINE.
www.grundstuecksentwaesserung-online.de

Kontakt:
Grundstücksentwässerung ONLINE GbR
Im Bruche 12
32791 Lage
Tel 05232 9808827
E-Mail: webmaster@grundstuecksentwaesserung.org



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